AGB

BERLIN MITTE ARCHIV

Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB zum Download als PDF-Datei


A     Allgemeines

B     Verfügungsbeschränkung, Verwertungs- und Urheberrechte

C     Veröffentlichung, Urheberrecht, Belegexemplar

D     Honorare, Gebühren, Kosten

E     Reklamation, Haftung

F     Vertragsstrafe, pauschalierter Schadensersatz

G     Zahlungs- und Lieferbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

 

A     Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Mit der Registrierung in der Benutzerdatenbank bzw. der Bestellung oder Auftragserteilung werden diese Bedingungen vom Benutzer akzeptiert.
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 31.03.2016 bis auf schriftlichen Widerruf durch das BERLIN MITTE ARCHIV. Nebenabreden und Änderungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
  4. Geschäftsbestimmungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.a. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

 

B     Verfügungsbeschränkung, Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Die in der Datenbank gefundenen Daten (Bilder) werden digital zur Verfügung gestellt. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von BERLIN MITTE ARCHIV bzw. der Urheber und wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Material physisch oder digital zur Verfügung gestellt wurde, auch wenn es über Dritte zum Bezieher gelangt sein sollte.
  2. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend dieser Nutzungsangaben wird BERLIN MITTE ARCHIV dem Kunden eine Erlaubnis für ebendiese Nutzung erteilen.
  3. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein/Rechnung genannten Frist zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen oder in anderer Weise zu vernichten. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist spätestens nach Werkerstellung zurückzugeben bzw. zu löschen; sollte hierfür eine Frist von 90 Tagen überschritten werden, muss die ausdrückliche Erlaubnis zur Verlängerung der Leih- bzw. Speicherungszeit von BERLIN MITTE ARCHIV vor Ablauf eingeholt werden.
  4. Eine Veränderung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig.
    Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruck- und Nutzungsrechten an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages oder an konzernverbundene Unternehmen, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BERLIN MITTE ARCHIV gestattet. Ebenso sind die Fertigung von Digitalausdrucken und die elektronische Speicherung oder Verarbeitungen von Bilddaten für Archiv- und sonstige Zwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte außerhalb der vereinbarten Nutzung (Werkerstellung) nicht gestattet.
  5. Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.

 


C     Veröffentlichung, Urheberrecht, Belegexemplar

  1. Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung von Bildmaterial oder Unterlagen des BERLIN MITTE ARCHIV folgenden Nachweis zu erbringen:
    © BERLIN MITTE ARCHIV, Jahr der Lieferung und gegebenenfalls den Namen des Fotografen (mit Jahr und Ort der Aufnahme).      
    Es darf kein Zweifel an der Zuordnung von Bild und Herkunftsnachweis entstehen. Bei Missachtung dieser Verpflichtungen erhöht sich das Honorar um einen Aufschlag in Höhe von 100%.
  2. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Unterbleibt diese Namensnennung, so hat BERLIN MITTE ARCHIV Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Bei der Abrechnung ist genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
  3. Der Verwender hat BERLIN MITTE ARCHIV von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierender Ansprüche Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
  4. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
  5. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind BERLIN MITTE ARCHIV mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

 

D     Honorare, Gebühren, Kosten

  1. Die Nutzung der Online-Datenbank ist kostenfrei. Für alle darüber hinausgehenden Lieferungen und Leistungen und die damit verbundenen Kosten der Beschaffung, Recherche und zeitweiligen Überlassung berechnen wir ein Honorar. Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch Nutzungsrechte. Versand und Übermittlungskosten fallen gesondert an.
  2. Die Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei der Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
  3. Honorare für eine Bildnutzung sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Macht der Besteller keine genauen Angaben, kann der Bildautor bzw. Rechtsinhaber ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben verstehen sich stets netto ohne Umsatzsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
  4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den vereinbarten Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist auf das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat BERLIN MITTE ARCHIV über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen.
  6. Bei unberechtigter Verwendung oder Veränderung des Bildmaterials und bei  wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars fällig. Bei Weitergabe des Materials wird ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
  7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen vorher zu vereinbarenden Aufschlag.
  8. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist  hat BERLIN MITTE ARCHIV,  Anspruch auf die entsprechende Honorierung, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

 


E     Reklamation, Haftung

  1. Reklamationen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller schriftlich mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung.
  2. BERLIN MITTE ARCHIV kann keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung der Bilder ergibt. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und die Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
  3. Für Schäden haftet BERLIN MITTE ARCHIV nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. BERLIN MITTE ARCHIV haftet es nur insoweit, als die Schäden vorhersehbar waren. Insbesondere haftet BERLIN MITTE ARCHIV nicht für entgangenen Gewinn.
  4. BERLIN MITTE ARCHIV haftet nicht für die Inhalte, Beschriftungen und Beschreibungen der originalen Dokumente.
  5. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
  6. Wir geben ihnen keine Garantie, dass diese Website ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Für eventuelle Schäden an der Hard- und Software des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Arbeitet der Kunde auf unserer Website liegt das volle Risiko beim Nutzer.
  7. Die Weitergabe der Benutzerdaten des Kunden, insbesondere Benutzername und Passwort, darf nur mit schriftlicher Genehmigung von BERLIN MITTE ARCHIV erfolgen. Der registrierte Kunde/Nutzer ist für die sichere Aufbewahrung und Geheimhaltung seiner Daten in seinem Zuständigkeitsbereich selbst verantwortlich. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwaltung dieser Daten entstehen, haftet der Kunde/Nutzer.

 

F      Vertragsstrafe, pauschalierter Schadensersatz

  1. Bei unberechtigter Verwendung (insbesondere auch bei der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs), Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials in analoger oder digitaler Form, bei unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, bei unberechtigter elektronischer Speicherung oder Verarbeitungen von Bilddaten für Archiv- und sonstige Zwecke sowie bei Weitergabe derselben an Dritte verlangen wir vorbehaltlich des üblichen Nutzungshonorars Schadenersatz in branchenüblicher Höhe
    (z. B. auf Basis der von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing ermittelten Bildhonorare).
  2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Quellenvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten.
  3. Unterbleibt die Mitteilung über die Verwendung, berechnet BERLIN MITTE ARCHIV ein Honorar für Medienkontrolle sowie einen Zuschlag in Höhe von 200 % für die ungenehmigte Nutzung auf die nach unserer Preisliste zu berechnenden Honorare.

 

G     Zahlungs- und Lieferbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Alle Rechnungen sind stets ohne Abzug innerhalb 14 Tagen zahlbar.
  2. Über das Internet bestellte Daten werden nach Zahlungseingang per Email zugeschickt.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Berlin.
  4. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  5. Für den Fall, dass eine oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen ungültig werden, behalten alle anderen Teile ihre Gültigkeit. Für die ungültig gewordenen Bestimmungen wird die nach dem gültigen Recht geltende Vorschrift Gültigkeit erlangen, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

 
AGB zum Download als PDF-Datei

 

Berlin, den 31.03.2016

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